Kostenloses Angebot
Facility & Objektbetreuung

Winterdienst in Düsseldorf – geräumt, gestreut und dokumentiert

Wenn es friert oder schneit, müssen Gehwege, Zugänge und Parkflächen sicher sein – oft vor dem ersten Mieter und dem ersten Kunden. Wir räumen und streuen Ihr Objekt zuverlässig und halten jeden Einsatz fest.

  • Kostenlose Besichtigung
  • Fester Ansprechpartner
  • Düsseldorf und Umgebung

Sichere Wege, auch wenn es glatt wird

Schnee und Eis kommen im Rheinland oft über Nacht und selten mit Vorwarnung. Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Unternehmen heißt das: Gehwege, Hauszugänge und Parkflächen müssen trotzdem sicher sein. Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, haftet im Zweifel, wenn jemand stürzt.

Unser Winterdienst nimmt Ihnen diese Aufgabe ab – für Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Hotels und Gewerbeobjekte in Düsseldorf, Neuss, Meerbusch, Erkrath und Umgebung.

Was in Düsseldorf gilt

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Düsseldorf legt fest, dass Anlieger Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr räumen und bei Glätte streuen müssen, auf einer Breite von mindestens einem Meter. Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt; gestreut wird mit Splitt, Sand oder Granulat.

In den Nachbarstädten gelten eigene Satzungen mit teils anderen Zeiten und Flächen. Bei der Besichtigung klären wir, welche Regeln für Ihr Objekt gelten und welche Flächen wir übernehmen.

So läuft unser Winterdienst ab

  1. Besichtigung im Herbst: Wir sehen uns Gehwege, Zugänge, Treppen, Einfahrten und Parkflächen an und legen die Flächen gemeinsam mit Ihnen fest.
  2. Vertrag und Einsatzplan: Umfang, Einsatzzeiten und die Übertragung der Räum- und Streupflicht werden schriftlich geregelt.
  3. Einsätze nach Wetterlage: Wir behalten Wetter und Glätte im Blick und räumen und streuen, sobald es nötig ist – bei anhaltender Glätte auch mehrfach.
  4. Dokumentation: Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Wetterlage festgehalten. Auf Wunsch erhalten Sie die Übersicht für Ihre Unterlagen.

Mehr als Schneeschippen

Winterdienst ist bei uns kein Einzelauftrag, sondern Teil der Objektbetreuung. Wer ohnehin für den Hausmeisterservice oder die Treppenhausreinigung im Objekt ist, sieht auch, wenn eine Außenleuchte ausgefallen ist oder eine Dachrinne vereist. Solche Mängel melden wir sofort und kümmern uns auf Wunsch um die Behebung. So haben Sie für das ganze Jahr einen Ansprechpartner.

So läuft es ab

  1. Anfrage senden

    Per Formular, Telefon oder WhatsApp, gern mit Fotos. Ein paar Sätze genügen.

  2. Besichtigung

    Wir sehen uns das Objekt an und klären Umfang, Turnus und Termine.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein klares Angebot mit Leistungsbeschreibung und Festpreis.

  4. Ausführung

    Wir setzen um oder koordinieren Fachpartner und dokumentieren das Ergebnis.

Was Sie davon haben

Verkehrssicherung abgesichert

Sie sind als Eigentümer oder Verwalter für sichere Wege verantwortlich. Wir übernehmen das Räumen und Streuen nach Vertrag – zu den Zeiten, die Ihre Stadt vorschreibt.

Jeder Einsatz nachweisbar

Datum, Uhrzeit, Wetterlage und erledigte Flächen werden dokumentiert. Das hilft bei Rückfragen und im Schadensfall.

Kein Stress am frühen Morgen

Sie müssen nicht selbst um sechs Uhr zur Schaufel greifen oder Mieter einteilen. Wir behalten die Wetterlage im Blick und rücken aus, wenn es nötig ist.

Kombinierbar mit Hausmeisterservice

Winterdienst, Treppenhausreinigung und Kontrollgänge aus einer Hand – mit einem Ansprechpartner für das ganze Objekt.

Kostenloses, unverbindliches Angebot

Wir sehen uns Ihr Objekt an und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot, das genau zu Ihren Anforderungen passt.

Einsatzgebiet: Düsseldorf, Neuss, Meerbusch, Erkrath, Ratingen, Hilden, Kaarst, Mettmann

Kostenloses Angebot anfordern

Kostenlos und unverbindlich. Drei kurze Schritte, danach melden wir uns mit einer Einschätzung oder einem Termin für die Besichtigung.

Um welches Objekt geht es?

Was sollen wir übernehmen?Mehrfachauswahl möglich

Allgemein

Reinigung

Facility & Objektbetreuung

Technik & Handwerk

    Wie erreichen wir Sie?

    Verschlüsselte Übertragung. Ihre Angaben nutzen wir nur für diese Anfrage.

    Häufige Fragen

    Rund um Winterdienst in Düsseldorf und Umgebung.

    Wann muss in Düsseldorf geräumt und gestreut werden?

    Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Düsseldorf müssen Anlieger Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr auf mindestens einem Meter Breite räumen und bei Glätte streuen. Neuss, Meerbusch und Erkrath haben eigene Satzungen – wir richten uns nach der jeweils gültigen Regelung.

    Darf auf Gehwegen Streusalz verwendet werden?

    In Düsseldorf ist Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt, weil es Bäume und Grünflächen schädigt. Wir streuen deshalb mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Sand oder Granulat.

    Übernehmen Sie die Räum- und Streupflicht mit Haftung?

    Wir räumen und streuen zu den vereinbarten Zeiten und dokumentieren jeden Einsatz. Welche Flächen wir übernehmen und wie die Räum- und Streupflicht auf uns übertragen wird, regeln wir schriftlich im Vertrag.

    Sind die Kosten für den Winterdienst umlagefähig?

    Die Kosten für einen beauftragten Winterdienst können in vielen Fällen als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Maßgeblich ist Ihr Mietvertrag. Wir weisen den Winterdienst auf Wunsch getrennt aus.

    Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?

    Am besten im Herbst, vor dem ersten Frost. Dann können wir Ihr Objekt vorab besichtigen, die Flächen festlegen und Ihr Objekt in die Einsatzplanung aufnehmen.